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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für längstens 6 Wochen.

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